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Blogserie: Unternehmens-nachfolge / Unternehmenskauf — WIE-Fragen – Wie unterstützen Sie Experten?

12. März 2019

Im fünften Teil meiner Blog-Serie habe ich Ihnen Vorstellungen zu möglichen Beteiligten in Ihrem Prozess gegeben. Ich gab Ihnen Tipps, wann es für Sie hilfreich sein kann, Beteiligte einzubinden. Zur Konkretisierung habe ich dazu Beispiele aus einigen meiner Prozessbegleitungen eingefügt. Haben Sie sich schon in Ihrem Umfeld umgesehen und dabei Menschen entdeckt, die Sie unterstützen können? Oder haben Sie vielleicht schon Teilprojekte in Ihrem Prozess gefunden, in denen Sie durch diese externe Unterstützung Entlastung erreichen oder dadurch sogar eine höhere Qualität in Ihren Gesamtprozess einbringen können?

Beteiligte können Sie mehr oder weniger frei wählen. Bei Experten sieht das manchmal etwas anders aus. In den von mir begleiteten Unternehmensübergaben waren alle Experten wichtige Partner sowohl für meine Mandanten, die Unternehmer, als auch für mich. Sie haben nicht nur ihr Fachwissen, sondern darüber hinaus auch oft hilfreiche Ideen für den Verkäufer und den Käufer eingebracht.

Hinsichtlich der Fachgebiete gibt es folgende Gruppen von Experten, die in Ihrem Prozess tätig werden können:

  1. Finanzexperten
  2. Juristen
  3. Sachexperten
  4. Städte, Gemeinden
  5. Kammern

Zu den Finanzexperten

An erster Stelle wird Ihnen Ihr Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater einfallen. Da er Sie und Ihr Unternehmen bereits seit vielen Jahren kennt, haben sie möglicherweise eine sehr vertrauensvolle Bindung zueinander. Neben den Ihnen vorliegenden Jahresabschlüssen wird er sicher in der Lage sein, kurzfristig die aktuellen Finanzdaten aufzuarbeiten, denn diese werden für ein aussagefähiges Exposé benötigt. Darüber hinaus sollte er möglicherweise auch alternative Übergabeszenarien mit unterschiedlichen Steuerbelastungen für Sie und/oder Ihren Nachfolger berechnen.

Zur Klärung der Finanzierungsseite in einer Nachfolgesituation werden Sie sehr wahrscheinlich auch Ihren Ansprechpartner bei Ihrer Bank einbeziehen. Es ist aber auch möglich, dass Finanzierungsfragen durch Bankmitarbeiter Ihres Nachfolgers geklärt werden können.

Ihr Nachfolger wird möglicherweise Fördermittel in Anspruch nehmen wollen. Die Antragstellung und die Mittelvergabe sind heutzutage an sehr komplizierte Mechanismen und z. T. auch an die Qualifikationen des Nachfolgers gekoppelt. Falls Ihr Unternehmen die Form einer Kapitalgesellschaft hat und Ihr Nachfolger Anteile daraus erwirbt, ist es möglich, dass Ihrem Nachfolger aufgrund früherer Förderinanspruchnahmen zu manchen Bereichen keine Gelder mehr bewilligt werden. Auf diesem Gebiet kann ich Sie sehr gut beraten, da ich hier auf einen größeren Kreis von Fachkollegen zurückgreifen kann.

Schließlich ist das Finanzamt nicht zu vergessen. Die Termine und Ergebnisse der letzten Prüfung Ihres Unternehmens sollten bereits vorliegen. Es kann aber auch erforderlich sein, dass steuerlich nicht eindeutige Situationen im Interesse beider Vertragsparteien, durch eine Anfrage bei der Finanzbehörde zu klären sind.

Zu den Juristen

Auch hier werden Sie sicherlich bereits einen Rechtsanwalt oder Notar kennen, den Sie einbinden wollen.

Juristische Fragen treten oft schon in den ersten Verhandlungsrunden auf und durchziehen den gesamten Prozess. Diese müssen sich verändernden Themen immer wieder neu angepasst werden. Betroffen sind Fragen zum Übergabeprozess selbst, aber evtl. auch Fragen aus Ihrem Unternehmen für den Fall der Nachfolge, wie z. B.
– den Gesellschaftsvertrag, falls weitere Gesellschafter im Unternehmen verbleiben,
– Arbeitsverträge,
– Miet- oder Leasingverträge von Immobilien oder Sachanlagen,
– Nutzungsverträge, Lizenzverträge, Patente und andere Schutzrechte.

Wichtig ist es auch zu klären, ob die Unternehmens-Nachfolge mit Fragen des Erbrechts verbunden ist? Unter diesem Thema können auch wiederum Finanzierungsfragen auftauchen. Welcher Fachanwalt kann Ihnen hierzu qualifizierte Auskünfte erteilen?

Am Ende der Verhandlungen ist der Kaufvertrag zu formulieren. Spätestens jetzt sollte ein Notar oder ein Jurist mit einschlägiger Erfahrung eingebunden werden. Je nach Gesellschaftsform oder im Falle der Übertragung von Immobilien ist die Tätigkeit eines Notars zwingend vorgeschrieben.

Zu den Sachexperten

Die Experten dieser Gruppe werden hinzugebeten, wenn z. B. die Aktualität und der Zustand des Maschinenparks eines Unternehmens zu beurteilen ist. Hier sind Fachleute aus der Branche gefragt.

Falls das Unternehmen zur Leistungserstellung an allgemeingültige Normen gebunden ist, und dazu keine aktuellen Zulassungsunterlagen vorliegen, sind auch hier entsprechende Experten hinzuzuziehen.

Sollten Gebäude veräußert werden, wird ein versierter Architekt nicht nur ein Gutachten zum Gebäudezustand erstellen, sondern möglicherweise auch zur Baurechtssituation der Gesamtimmobilie.

Zu den Städten und Gemeinden

Im Falle eines Unternehmensverkaufs melden Städte oder Gemeinden in denen Ihr Unternehmen ansässig ist immer dann ein Interesse an einer Einbindung an, wenn Ihr Unternehmen z. B. aufgrund der regionalen Wirtschaftsentwicklung, der Anzahl der Arbeitsplätze oder eines Immobilienverkaufs relevant ist. Die Wirtschaftsförderung kann dabei möglicherweise insbesondere für den Nachfolger eine kräftige Unterstützung geben. Das könnte Ihr Unternehmen für ihn vielleicht deutlich attraktiver machen.

Zu den Kammern

Es kann richtig sein, sowohl die Industrie- und Handelskammer als auch die zuständige Handwerkskammer einzubinden. Insbesondere bei Unternehmen, die handwerklich basierte Leistungen erstellen, kann die Zulassung des Nachfolgers durch die Handwerkskammer zwingend erforderlich sein.

Welche Experten werden Ihnen in Ihrem Nachfolgeprozess begegnen?
Welche potenziellen Fragen wird ein Nachfolger geklärt haben wollen?
Wie können Sie das qualitative Knowhow Ihrer Mitarbeiter darstellen, den Level ihres Fortbildungsstatus?
Gibt es Unterlagen, die Sie bereits heute aktualisieren können?

Beispiele aus meiner Praxis:

  1. Ein Kaufinteressent stellte an den Unternehmer und mich die Frage der Einbindung der Mitarbeiter in die Ablauforganisation des Unternehmens.

Aufgrund der Beteiligung der Mitarbeiter an Entscheidungsprozessen und einer kontinuierlichen fachlichen Fortbildung konnten wir ihm deutlich machen, dass das Unternehmen auch bei längerer Abwesenheit des Inhabers ohne Probleme gut weitergeführt wurde.
Für den Käufer war das ausschlaggebend, da er das Unternehmen meines Mandanten als Zweitbetrieb gesehen hat. Aufgrund der räumlichen Entfernung wollte er sichergestellt wissen, dass auch in seiner Abwesenheit keine Notsituationen auftreten, in denen er schnell vor Ort sein musste.

  1. In einer anderen Verkaufssituation fragte der Kaufinteressent kurz vor Abschluss der letzten Verhandlungsrunde nach der baurechtlichen Situation der Immobilie.

Der Unternehmer hatte das Unternehmen von seinem Vater übernommen und war der Meinung, dass bereits alles geklärt sei. Er beauftragte dennoch einen Architekten mit der Prüfung. Das Ergebnis war für beide Seiten sehr erstaunlich: Sein Vater hatte vor längerer Zeit ein größeres Gebäude zur Erweiterung des Unternehmens angebaut. Die Baugenehmigung hatte er unter der Auflage erhalten, aus brandschutztechnischen Gründen, zwei kleinere Gebäudeteile abzureißen. Dies hatte er jedoch versäumt, zu beauftragen.
In der Folge ergab sich ein neues unerwartetes Gesprächsthema, in das, neben den Verhandlungspartnern und mir, auch die Stadt und die örtliche Feuerwehr eingebunden wurden. Wir konnten eine für alle Beteiligten akzeptable Lösung erreichen. Dadurch konnte auch eine Minderung des Kaufpreises vermieden werden.

  1. Eine GmbH aus der Baubranche war seit vielen Jahren nicht mehr vom Finanzamt geprüft worden.

Für den Kaufinteressenten fühlte sich die Situation sehr risikobehaftet an. Da es üblich ist, dass einige Jahre nach dem Verkauf eines Unternehmens eine Prüfung durch die Finanzbehörden durchgeführt wird, versuchten wir die Risiken für den Kaufinteressenten bereits im Vorfeld abzuschätzen. Es handelte sich um den Verkauf von zu 100% GmbH-Anteilen, demnach müsste der Nachfolger mögliche Nachforderungen des Finanzamtes komplett allein tragen. Niemand war in der Lage, eine seriöse Aussage zu treffen.
In Zusammenarbeit mit dem Steuerberater des Unternehmers und dem erfahrenen Notar entschieden wir uns, einen entsprechenden Passus in den Kaufvertrag aufzunehmen der, für den Fall von Nachforderungen durch das Finanzamt, einen für beide Parteien ausgewogenen Interessensausgleich darstellte.

Zu Ihrer Orientierung habe ich nachfolgend wieder das aktualisierte Prozessbild beigefügt.

In meinem Arbeitsbuch: Unternehmensnachfolge leicht gemacht finden Sie unter Punkt „6. Beteiligte + Experten“ weitere Anregungen und etwas Platz für Ihre persönlichen Notizen.

Im nächsten Blog erwartet Sie ein Blick auf „Energie“ und „Geld“. Als Unternehmer stellen Sie für jeden Prozess in Ihrem Unternehmen Finanzmittel zur Verfügung. Daneben ist es auch wichtig, ausreichende Manpower einzusetzen denn Finanzmittel allein bringen keinen Prozess in Bewegung. Ich hoffe, Ihnen wieder wertvolle Hinweise und Anregungen für eine erfolgreiche Unternehmens-Nachfolge geben zu können. Ich freue mich auf Sie!

Gern möchte ich auf Ihre Fragen eingehen und bin daher gespannt auf Ihre Anregungen, Hinweise und Ergänzungen. Melden Sie sich einfach bei mir – per Telefon, Kontaktformular oder E-Mail!

Mit vielen Grüßen,
Ihr
Ludwig Eickelpasch

Kostenfreie Downloads für Ihre persönliche Unterstützung:

Ihr Arbeitsbuch
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